Matthias Uhlmann · D · 55 min
Vortrag
Die behördliche Kontrolle über Form und Inhalt von Filmen ist so alt wie das Kino selbst. Nebst Gewaltdarstellungen und weltanschaulich nicht genehmen Inhalten unterliegt insbesondere das Zurschaustellen von Liebe und Sexualität dem Eingriff staatlicher Akteure – teils bis heute. Dies führt einerseits zu Selbstzensur seitens der Macher/innen, andererseits zu nachträglichen Zensurmassnahmen: zum verordneten Ändern bzw. Weglassen «problematischer» Szenen oder gar zu einem kategorischen Aufführungsverbot.
Im Anschluss an das Referat nimmt Matthias Uhlmann an der Podiumsdiskussion «Homosexualität und Filmzensur» teil.